Es gibt einige Möglichkeiten der Benutzung im Freien: Auf privaten
Grundstücken oder auf privaten Grundstücken öffentlicher Personen
ist die Benutzung durch eine vorausgehende Genehmigung des
Verteidigungsministers mit einer maximalen Leistung von 100mW
im 2446,5–2483,5 MHz-Band erlaubt. Die Benutzung im Freien auf
öffentlichen Grundstücken ist nicht gestattet.
In den unten aufgeführten Gebieten gilt für das gesamte 2,4GHz-Band:
• Maximal erlaubte Leistung in Innenräumen ist 100mW
• Maximal erlaubte Leistung im Freien ist 10mW
Gebiete in denen der Gebrauch des 2400–2483,5 MHz-Bandes mit
einer EIRP von weniger als 100mW in Innenräumen und weniger als
10mW im Freien erlaubt ist:
01 Ain 02 Aisne 03 Allier
05 Hautes Alpes 08 Ardennes 09 Ariège
11 Aude 12 Aveyron 16 Charente
24 Dordogne 25 Doubs 26 Drôme
32 Gers 36 Indre 37 Indre et Loire
41 Loir et Cher 45 Loiret 50 Manche41 Loir et Cher 45 Loiret 50 Manche
55 Meuse 58 Nièvre 59 Nord
60 Oise 61 Orne 63 Puy du Dôme
64 Pyrénées Atlantique 66 Pyrénées Orient.
67 Bas Rhin 68 Haut Rhin 70 Haute Saône
71 Saône et Loire 75 Paris
82 Tarn et Garonne 84 Vaucluse 88 Vosges
89 Yonne 90 Territoire de Belfort
94 Val de Marne
Die Ausrüstungsanforderung unterliegt etwaigen späteren Änderungen
und ermöglicht Ihnen eventuell die Benutzung Ihrer Wireless-LAN-Karte
in mehreren Gebieten Frankreichs. Bitte erkundigen Sie sich auf der
ART-Webseite nach den neusten Informationen (www.art-telecom.fr)
Ihre WLAN-Karte sendet mit weniger als 100mW, aber mehr als
10mW
.
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